Allgemeine Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt.
Gemäß § 17 Abs.2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passt die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH mit Wirkung zum 01.01.2012 ihre Netzentgelte an. Die Entgelte basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005. Seit dem 01.10.2007 sind außerdem die Kosten für die Entgelte der vorgelagertern Netzbetreiber in den Ausspeiseentgelten enthalten (vgl. § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008). Somit sind in den Preisblättern die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.
Netzentgelte Gas Gesamtversion (gültig ab 01.01.2012)
Netzentgelte Gas Gesamtversion (gültig ab 01.01.2011 bis 31.12.2011 )
Netzentgelte Gas Gesamtversion (gültig ab 01.01.2010 bis 31.12.2010)
Netzentgelte Gas Gesamtversion (gültig vor 01.01.2010)
Mehr- und Mindermengen
Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH verwendet ab 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.
Preisblatt Mehr-/ Mindermengen 2008
Preisblatt Mehr-/ Mindermengen 2007
Zusatzleistungen
Preisblatt Zusatzleistungen gültig ab 01.01.2012
Preisblatt Zusatzleistungen gültig ab 01.01.2011