Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH betreibt örtliche Gasverteilnetze in den Landkreisen Ostvorpommern und Nordvorpommern des Bundeslandes Mecklenburg Vorpommern. Als örtlicher Verteilnetzbetreiber ist sie gemäß §8 Abs.1 GasNZV von den Pflichten gemäß §20 Abs.1 Nr. 6,8 und 9 GasNZV befreit.
Beschreibung Gasnetz gemäß § 20 Abs.1 Nr.1 GasNZV
Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH betreibt ein Hoch-, Mittel- und Niederdruck-Gasversorgungsnetz, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:
Hochdruck >= 1 bar
Mitteldruck > 100 mbar <= 1 bar
Niederdruck <= 100 mbar
Netzkopplungspunkte gemäß § 20 Abs.1 Nr.2 GasNZV
Die Netzkopplungspunkte der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH können der folgenden Übersicht entnommen werden.
Informationen zu Teilnetzen gemäß § 20 Abs.1 Nr.3 GasNZV
Das Netz der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH ist nicht in Teilnetze eingeteilt. Damit entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung.
Gasbeschaffenheit gemäß §20 Abs.1 Nr.4 GasNZV
Gemäß § 20 (1) GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, auf Ihren Internetseiten Informationen zur Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwerts zu veröffentlichen.
Das in das Netz der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH einzuspeisende Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH im Hinblick auf die übrigen von ihr zu transportierenden Gasmengen die Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen bei gleichzeitiger Einhaltung des DVGW-Regelwerkes - speziell G 260 und G 685 - erlaubt.
Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH verteilt ein H-Gas der 2. Gasfamilie mit einem mittleren Brennwert (Hs,n) von z. Z. ca. 11,22 kWh/m³ und einem Mittelwert des Wobbe-Index (Ws,n) von 14 kWh/m³.
Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH weist darauf hin, dass es sich bei dem angegebenen Brennwert um einen Durchschnittswert handelt. Dieser ist nicht abrechnungsrelevant.
Leitungsdurchmesser gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 GasNZV
Im Hochdrucknetz der GVP Netz GmbH ab PN 16 finden sich folgende Nenndurchmesser (DN):
25, 32, 40, 50, 80, 100, 150, 200, 300
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten gemäß § 20 Abs.1 Nr.7 GasNZV
Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, über kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten zu informieren. Im Netzgebiet der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH sind derzeit keine kapazitätseinschränkenden Aktivitäten geplant.
Aktionsplan gemäß § 20 Abs.1 Nr.2 GasNZV
Sind Netzbetreiber auf Grund nicht von ihnen zu vertretender Umstände außerstande, Informationen nach § 20 (1) Nummern 1, 2 oder 6 GasNZV zu veröffentlichen, haben Sie einen mit Fristen versehenen Plan zur Beseitigung dieser Hindernisse für die Umsetzung zu veröffentlichen.
Veröffentlichung der unter Netzbetreibern angrenzender Netze abgestimmten einheitlichen Bezeichnungen für Netzkopplungspunkte
Im Rahmen des laufenden Abschlusses von Netzkopplungsverträgen mit angrenzenden Netzbetreibern werden einheitliche Bezeichnungen für die Netzkopplungspunkte vertraglich festgeschrieben. Hierbei folgt die Bezeichnung der Netzkopplungspunkte den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes G2000. Erst nach Abschluss der Verträge können diese Bezeichnungen im Internet veröffentlicht werden. Die Gasversorgung Vorpommern Netz wird allen Netzbetreibern angrenzender Netze bis spätestens Ende Juni 2007 ein Angebot auf Abschluss von Netzkopplungsverträgen stellen. Bis zum Abschluss aller Verträge kann die Gasversorgung Vorpommern Netz der Pflicht nach § 20 (1) Nr. 2 GasNZV noch nicht nachkommen.
Im Hochdrucknetz der GVP Netz GmbH ab PN 16 finden sich folgende Nenndurchmesser (DN):25, 32, 40, 50, 80, 100, 150, 200, 300