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Verträge

Hinweis:

Die Gasversorgung Vorpommern GmbH ist der Kooperationsvereinbarung gem. § 20 Abs 1b) EnWG ohne Vorbehalt beigetreten. Dieser Beitritt bindet insoweit auch deren Rechtsnachfolger, die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über vertragliche Grundlagen zu Netzanschluss, Transport und Messstellenbetrieb.

 

 

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