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Transport

Hinweis:

Der Transport wird mit dem Transportkunden auf der Grundlage der „Zweivertragsvariante“ abgewickelt.

In der „Zweivertragsvariante“ wird der Transport netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der Grundlage eines Einspeisevertrags und eines Ausspeisevertrags sichergestellt, wobei der bei GVP Netz GmbH angebotene Ausspeisevertrag das Recht auf Transport vom virtuellen Handelspunkt zum Ausspeisepunkt beinhaltet.

Lieferantenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Anmeldung (Buchung) und Abmeldung von Vorhalteleistungen an Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilnetzes zu Letzverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung.

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Initiates file downloadLieferantenrahmenvertrag ab 01.10.2011 zum Download

Sperrvereinbarung

Die Sperrvereinbarung wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten vereinbart. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung.

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Ausspeisevertrag

Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.

Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.

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Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen Netzbetreiber und Lieferant bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen.

Startet den Datei-DownloadEDI Rahmenvertrag

Mitteilung gem. § 28 Abs. 4 KoV II

Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH wird auf schriftlichen Wunsch des Transportkunden bestehende Netzzugangsverträge an die in der Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung vom 25. April 2007 enthaltenen Vertragsbedingungen anpassen.

Info

Haben Sie fragen zum Netzzugang ?

Rufen Sie uns an!

04106 - 648 - 90080

@hnm.de