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Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH | Ihr Erdgasbetreiber in der Region Vorpommern
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Ihr Erdgasnetzbetreiber

in der Region Vorpommern

Ihr Erdgasnetzbetreiber

in der Region Vorpommern

Info

Entgelte

Die Bundesnetzagentur legt zu Beginn jeder Regulierungsperiode auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Die jährlichen Erlöse sind maßgeblich für die Bildung der Netzentgelte, die für die Nutzung des Gasnetzes zu zahlen sind. Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 1. Januar eines Kalenderjahres.

Allgemeine Netzentgelte

Nach § 6 Ziff. 6 der Kooperationsvereinbarung in der Fassung vom 22. März 2024 (KOV XIV) müssen Verteilernetzbetreiber, die direkt einem marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber nachgelagert sind und selbst nachgelagerte Verteilernetzbetreiber haben, spätestens bis zum 06. Oktober über ihre Entgelte für das folgende Kalenderjahr informieren. Die ab dem 01.01.2025 geltenden Netzentgelte konnten noch nicht abschließend ermittelt werden. Die Netzentgelte sind daher als vorläufig gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zu betrachten. Änderungen können sich insbesondere aus noch ausstehenden Bescheiden der Bundesnetzagentur, einer möglichen weiteren Anpassung der vorgelagerten Netzentgelte sowie behördlichen und regulatorischen Vorgaben ergeben. Die tatsächlich ab dem 01.01.2025 geltenden Netzentgelte werden wir gemäß KOV XIV bis zum 12. Dezember 2024 veröffentlichen.

Mehr- und Mindermengen

Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH verwendet ab 01.10.2008 gemäß § 12 Netzzugangsbedingungen die vom Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten mittleren Ausgleichsenergiepreise für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen. Diese sind auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.

Konzessionsabgabe

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der Gasversorgung Vorpommern GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.